Rechtsprechung
LG Bonn, 17.02.2009 - 11 O 45/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
"Telefonieren für 0 Cent!" als Preisangabe; Angabe "Für 0 Cent ab der 2. Minute telefonieren" als Versprechen unentgeltlicher Teilleistungen ohne gleichzeitigen Hinweis auf das Entgelt
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation und Volltext)
Irreführende Werbung für angeblich kostenloses Telefonieren
- Verbraucherzentrale Bundesverband
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Irreführende Werbung für angeblich kostenloses Telefonieren -
Papierfundstellen
- MMR 2009, 435 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.07.2008 - I ZR 139/05
Telefonieren für 0 Cent!
Auszug aus LG Bonn, 17.02.2009 - 11 O 45/08
Wenn ein Endpreis nicht gebildet werden kann, weil der Preis der angebotenen Leistungen von Umständen abhängt, die variabel sind, müssen im Hinblick auf § 1 Abs. 2 und 6 PAngV die einzelnen Preisbestandteile angegeben werden (vgl. BGH, Urteil vom 17.07.2008 - I ZR 139/05 - "Telefonieren für 0 Cent!" GRUR 2009, 73, 74). - OLG Hamburg, 25.06.2008 - 5 U 13/07
Wettbewerbswidrige Internet-Werbung: Irreführende Werbung eines …
Auszug aus LG Bonn, 17.02.2009 - 11 O 45/08
In der obergerichtlichen Rechtssprechung wird ein Betrag von 200, 00 Euro für angemessen gehalten (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 25.06.2008 - 5 U 13/07, MMR 2008, 743, 745). - OLG Köln, 28.11.2008 - 6 U 132/08
Wettbewerbswidrigkeit der Werbung für ein Mobiltelefon
Auszug aus LG Bonn, 17.02.2009 - 11 O 45/08
Denn diese sind entgegen dem Gebot des § 1 Abs. 6 Satz 2 PAngV praktisch kaum lesbar, mit der Folge, dass die durch den blickfangartigen Slogan "Für 0 Cent ab der 2. Minute telefonieren!" begründete Irreführungsgefahr nicht beseitigt wird (so schon OLG Köln, Urteil vom 28.11.2008 - 6 U 132/08).